Unternehmerisches Engagement für Gleichberechtigung
HOTELES GAVIMAR SA erklärt sein Engagement für die Festlegung und Entwicklung von Richtlinien, die die Gleichbehandlung und Chancengleichheit von Frauen und Männern ohne direkte oder indirekte Diskriminierung aufgrund des Geschlechts integrieren, sowie für die Einführung und Förderung von Maßnahmen zur Verwirklichung einer echten Gleichstellung. innerhalb unserer Organisation die Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern als strategischen Grundsatz unserer Unternehmens- und Personalpolitik gemäß der Definition dieses Grundsatzes im Organgesetz 3/2007 vom 22. März für eine wirksame Gleichstellung von Frauen und Männern zu etablieren .
In allen Bereichen, in denen die Tätigkeit dieses Unternehmens ausgeübt wird, von der Auswahl bis zur Beförderung, über die Gehaltspolitik, die Ausbildung, die Arbeits- und Anstellungsbedingungen, die Gesundheit am Arbeitsplatz, die Arbeitszeitgestaltung und die Schlichtung übernehmen wir die Verantwortung den Grundsatz der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern unter besonderer Berücksichtigung der mittelbaren Diskriminierung und versteht darunter „die Situation, in der eine Person des einen Geschlechts durch eine scheinbar neutrale Bestimmung, ein Kriterium oder eine Praxis gegenüber Menschen des anderen Geschlechts besonders benachteiligt wird.“ Sex.
Im Hinblick auf die interne und externe Kommunikation werden alle diesbezüglich getroffenen Entscheidungen informiert und ein Bild des Unternehmens im Einklang mit diesem Grundsatz der Chancengleichheit von Frauen und Männern vermittelt.
Die genannten Grundsätze werden durch die Förderung von Gleichstellungsmaßnahmen oder durch die Umsetzung eines Gleichstellungsplans, der Verbesserungen gegenüber der gegenwärtigen Situation darstellt, unter Vermittlung der entsprechenden Überwachungssysteme in die Praxis umgesetzt, mit dem Ziel, die Verwirklichung einer echten Gleichstellung zwischen den Menschen voranzutreiben Frauen und Männer im Unternehmen und damit auch in der Gesellschaft insgesamt.
Um diesen Zweck zu erfüllen, wird es eine gesetzliche Vertretung der Arbeitnehmer geben, nicht nur im Tarifverhandlungsprozess, wie im Organgesetz 3/2007 für eine wirksame Gleichstellung von Frauen und Männern festgelegt, sondern während des gesamten Prozesses der oben genannten Gleichstellungsmaßnahmen oder Gleichstellungsplan.